Häufig gestellte Fragen
Alltag
Sind Tiere im Fahrzeug erlaubt?
Ja, Sie dürfen Ihr Tier im Fahrzeug mitnehmen. Das Fahrzeug muss jedoch bei der Rückgabe von Haaren und Gerüchen befreit und gereinigt zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Innenraumschäden nicht versichert sind.
Darf ich in meinem Fahrzeug rauchen?
Nein, das Rauchen im Fahrzeug ist nicht erlaubt.
Darf ich Veränderungen am Fahrzeug vornehmen?
Nein, Veränderungen dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
Beschriftungen und Beklebungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Fahrzeuggeber angebracht werden. Die Kosten für die Entfernung und daraus resultierenden eventuell entstehenden Lackschäden werden dem/der Vertragspartner*in über die Endabrechnung in Rechnung gestellt.
Die selbstständige Beschaffung von Winterreifen ist auf eigene Kosten gestattet. Das Fahrzeug muss auf der ursprünglichen Bereifung zurückgegeben werden.
Weitere Änderungen sind nicht gestattet.
Ich benötige einen Bewohnerparkausweis. Wie beantrage ich diesen?
Das Formular für die Beantragung des Bewohnerparkausweises erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung. Zumeist können diese Dokumente auf der Website der zuständigen Behörde heruntergeladen werden. Senden Sie uns das Formular zu, sobald Sie Ihr Abhol-Ticket erhalten haben. Wir werden die notwendigen Daten eintragen und es Ihnen unterschrieben und gestempelt zu Ihrer Verwendung zurücksenden.
Wer darf mit meinem Fahrzeug fahren?
Das Fahrzeug darf von allen Mitarbeiter*innen der vertragsnehmenden Firma gefahren werden. Daneben dürfen enge Familienangehörige (Eltern, Kinder, Geschwister) und in Ihrem Haushalt lebende Personen das Fahrzeug nutzen.
Die Nutzung aus diesen Personenkreisen ist kostenlos möglich und bedarf keiner gesonderten Meldung.
Wann wird die monatliche AutoAbo-Rate abgebucht?
Die monatliche AutoAbo-Rate wird kurz nach der Auslieferung das erste Mal von Ihrem Konto abgebucht. Anschließend erfolgt die Abbuchung immer monatlich zum selben Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie, dass ein anderer Abbuchungszeitraum oder ein Wunsch-Abbuchungsdatum nicht wählbar ist.
Was passiert bei einer Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit wie z.B. Falschparken sind wir verpflichtet, die angefragten Daten an die Behörde weiterzuleiten. Dafür berechnen wir 10 € Bearbeitungsgebühr (inkl. MwSt.).
Die zuständige Behörde schickt den Bußgeldbescheid zur Ordnungswidrigkeit nach Erhalt der Daten an den/die Fahrzeugnutzer*in.
Was passiert bei einem Einbruch in das Abo-Fahrzeug?
- Rufen Sie die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
- Dokumentieren Sie die Schäden und füllen Sie online die Schadenmeldung aus.
- Sichern Sie Ihr Fahrzeug ab (z.B. Scheiben mit Plastiktüten abkleben).
- Sollte das Führen des Fahrzeuges nicht möglich sein, rufen Sie bitte die Hersteller-Assistance an. Das Fahrzeug wird zum nächsten Händler (in Deutschland) geschleppt.
- Senden Sie uns, sobald das Fahrzeug in der Werkstatt vorgestellt wurde, den Kostenvoranschlag der Werkstatt per E-Mail an wartung@fleetpool.de.
- Bei kleinen Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung können Sie in Vorkasse treten und uns eine Kopie der Rechnung senden. Wir erstatten Ihnen den Betrag zurück.
- Bei einem Einbruch besteht kein Anspruch auf Mobilität.
- Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Einbruches im Ausland befinden, muss uns ebenfalls die Schadenmeldung mit Bildern gesendet werden. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, dass Sie Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir Ihnen die weitere Vorgehensweise nennen.
Bei jeglichen Fragen kommen Sie immer gerne auf uns zu.
Mein Fahrzeug zeigt an, dass die Wartung fällig ist. Was ist zu tun?
Melden Sie sich bitte bei unserem Schadenmanagement per E-Mail unter wartung@fleetpool.de. Die Kolleg*innen nennen Ihnen die nächstgelegene Werkstatt, welche Sie anfahren können. Senden Sie uns bitte den Kostenvoranschlag der Werkstatt per E-Mail zu.
Werden die Kosten für den Verschleiß von Bremsen und Reifen übernommen?
Die normale Abnutzung von Reifen und Bremsen ist in der monatlichen Rate abgedeckt. Wenn jedoch bei Ihrem AutoAbo bis 12 Monate und/oder bis 20.000 km Laufleistung die Reifen und/oder Bremsen erneuert werden müssen, geht dies über die normale Abnutzung hinaus. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst.
Bei einem AutoAbo ab 18 Monaten und/oder einer Laufleistung von mehr als 20.000 km ist auch ein Verschleiß von Reifen und/oder Bremsen in der festen Rate enthalten.
Nähere Informationen finden Sie in unseren AGB und im Schadenkatalog.
Wie hoch die die Selbstbeteiligung und kann diese reduziert werden?
Die Selbstbeteiligung bei Fahrzeugen unter 250 PS liegt bei 500 € Vollkasko und 500 € Teilkasko. Ab 251 PS liegt sie bei 1.000 € Vollkasko und 500 € Teilkasko. Die Selbstbeteiligung kann nicht reduziert bzw. geändert werden.
Bei der young-Driver Option (Fahrer*in ab 18 Jahren und Fahrzeuge unter 200 PS, ausgeschlossen Premiumfahrzeuge) liegt die Selbstbeteiligung bei 750 €.
Wie sind die Versicherungsbedingungen?
Unsere Versicherungsbedingungen finden Sie in unseren AGB unter Punkt 19.
Erhalte ich eine Versicherungskarte?
In den EU-Mitgliedsstaaten ist eine Versicherungskarte nicht erforderlich. Hier gilt das Kennzeichen als alleiniger Versicherungsnachweis.
Wie verhalte ich mich bei einem Schaden, einem Unfall oder einer Panne?
Nutzen Sie für jegliche Schäden (z.B. Beulen, Kratzer) und Unfälle bitte unsere Unfall- und Schadenmeldung. Es ist wichtig, dass Sie uns den Schaden sofort bzw. binnen 24 Stunden melden, damit dieser über die Versicherung abgerechnet werden kann.
Sollte der Unfall oder Schaden außerhalb unserer Geschäftszeiten auftreten und Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit, rufen Sie bitte die Hersteller-Assistance an. Das Fahrzeug wird zum nächsten Händler geschleppt und Sie werden zuerst einmal für die nächsten 1 - 3 Werktage mobil gehalten.
Bei Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, muss zwingend eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls erfolgen und der Polizeibericht mitgeschickt werden. Bitte senden Sie auch immer Fotos des Schadens mit.
Bitte beachten Sie, dass bei Schäden im Ausland die Kontaktaufnahme zu unserem Schadenmanagement-Team zwingend erforderlich ist und die Kosten für eventuelle Rückführungen des Fahrzeugs zulasten des Vertragsnehmers gehen.
Aufgrund unserer Erfahrungswerte empfehlen wir Ihnen die Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Dies beinhaltet viele nützliche Vorteile wie z.B. umfangreiche Leistungen im Ausland oder bei Krankheit und gut ausgebaute Netze an Pannenhelfer*innen.
Ich habe mir einen Nagel in den Reifen gefahren. Was ist zu tun?
Eingefahrene Nägel sind nicht in den Inklusivleistungen inbegriffen. Melden Sie sich bei unserem Schadenmanagement-Team, die Kolleg*innen helfen Ihnen weiter.
Sollte dies außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr) passieren, rufen Sie bitte bei der Hersteller-Assistance an.
Rückgabe
Welche Rückgabeorte gibt es? Ist die Rückgabe an anderen Orten möglich als dem Abholort?
Die Rückgabe des Fahrzeuges kann an jedem unserer Logistikstandorten erfolgen. Wir benötigen jedoch spätestens 7 Wochen vor der Rückgabe die Information, an welchem unserer Standorte Sie das Fahrzeug zurückgeben möchten.
Muss das Fahrzeug bei der Rückgabe betankt/geladen sein?
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe nur wenig betankt/geladen zurückgegeben werden. Für eine Reichweite von rund 40 km (ca. 10 Liter Treibstoff) und bei Elektrofahrzeugen mind. 25 % sind ausreichend. Sollte das Auto noch über einen Rest-Tankinhalt verfügen, wird dies nicht zurückerstattet und verbleibt im Fahrzeug.
Was muss bei der Rückgabe beachtet werden?
Zur besseren Übersicht haben wir eine Checkliste für Sie vorbereitet, was bei der Rückgabe beachtet werden muss:
✓ Auto ist innen und außen vollständig gereinigt
✓ Vollständiges Zubehör ist im Auto vorhanden
✓ Alle persönlichen Gegenstände, Sticker oder Klebefolien sind entfernt
✓ Originale Bereifung ist sichergestellt
✓ Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck sind im Auto vorhanden
✓ Serviceheft ist im Auto vorhanden
✓ Alle Fahrzeugschlüssel sind vorhanden
✓ Fahrzeugschein ist dabei
✓ Alle bisherigen Schäden wurden bei unserem Schadenmanagement gemeldet
✓ Tankfüllung mit einer Reichweite von rund 40 km (ca. 10 Liter Treibstoff) und bei Elektrofahrzeugen mind. 25 % vorhanden
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Punkte:
- Eine Nachlieferung von Zubehörteilen ist bis zu max. 3 Tage nach der Rückgabe an den Standorten möglich und wegen der Nachlieferung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Fehlteile werden in der Endabrechnung abgerechnet.
- Bei der Rückgabe des Fahrzeuges wird in Ihrem Beisein eine faire Fahrzeugbewertung vom TÜV als unabhängige Prüforganisation erstellt. Hat das Fahrzeug Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, werden diese in Rechnung gestellt.
- Die dafür herangezogenen Bewertungskriterien finden Sie im Schaden- und Grenzmusterkatalog, den Sie sich im Download-Bereich herunterladen können.
- Bitte reinigen Sie Ihr Fahrzeug vor der Rückgabe von innen und außen, damit eine faire Bewertung möglich ist. Ansonsten fällt eine Reinigungspauschale an.
Benötige ich eine Mitgliedschaft im Automobilclub?
Aufgrund unserer Erfahrungswerte empfehlen wir Ihnen die Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Dies beinhaltet viele nützliche Vorteile wie z.B. umfangreiche Leistungen im Ausland oder bei Krankheit und gut ausgebaute Netze an Pannenhelfern.
Kurz vor der Fahrzeugrückgabe ist die Wartung fällig. Was ist zu tun?
Sollte die Wartung kurz vor der Rückgabe an Ihrem Fahrzeug angezeigt werden, so muss diese bis maximal 2 Wochen vor der Rückgabe noch durchgeführt werden. Melden Sie sich hierzu bei unserem Schadenmanagement-Team unter wartung@fleetpool.de, damit wir Ihnen eine nächstgelegene Werkstatt nennen.
Hinweis: Sollten Ihre vertraglich vereinbarten Kilometer bereits überschritten sein, muss die Meldung über die fällige Wartung sofort erfolgen.
Kann das Fahrzeug nach Vertragsende erworben werden?
Nein, ein Kauf der Fahrzeuge nach der Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
Muss der Vertrag gekündigt werden?
Nein, der Vertrag muss nicht gekündigt werden, er läuft automatisch nach der vereinbarten Laufzeit aus. Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn Sie ein Folgefahrzeug bei uns buchen. Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Abschnitt Folge-Abo.
Darf ich das Abo Fahrzeug weiterfahren, wenn ich mein Unternehmen verlasse?
Der bestehende Vertrag wird fortgeführt bis zum Ende der Laufzeit. Ein Folgefahrzeug kann nicht mehr gebucht werden.
Darf eine andere Person mein Fahrzeug zurückgeben?
Ja, das Fahrzeug darf von einer Person aus Ihrem nahen Umfeld (Eltern, Kinder, Geschwister oder im Haushalt lebende Personen) zurückgegeben werden. Die Person muss als Abholer*in das Vollmachtsverfahren durchführen.
Wie läuft die Berechnung der Rate nach der Rückgabe ab?
Ihre AutoAbo-Rate zahlen Sie immer im Voraus. Die Berechnung erfolgt taggleich.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug also im Berechnungsmonat zurückgeben, wird Ihnen die anteilige Rate im Rahmen der Abschlussrechnung zurückerstattet.
Sollten bei dem Rückgabe-Gutachten Schäden festgestellt worden sein, so erhalten Sie nach Ihrer Abschlussrechnung eine gesonderte Schadenrechnung.
Wann erhalte ich das Rückgabe-Ticket?
Das Rückgabe-Ticket erhalten Sie ca. 3 - 6 Wochen vor dem geplanten Rückgabetermin per E-Mail. Über den darin gesendeten Link gelangen Sie zu unserem Online-Terminplaner (Timify) und können hier Ihren Rückgabetermin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass der Termin für die im Ticket genannte Kalenderwoche vereinbart werden soll.
Wie ist der Prozess bei einer Abholung durch den Fahrdienst?
Nachdem Sie das Rückgabe-Ticket erhalten haben, wird sich unser Logistik-Dienstleister Carmago mit ca. 14 Tagen Vorlauf bei Ihnen melden, um mit Ihnen einen Termin für die Abholung zu vereinbaren. Einen Tag vor dem vereinbarten Datum meldet sich der Dienstleister erneut, um Ihnen die Uhrzeit der Abholung mitzuteilen.
Des Weiteren meldet sich ein*e TÜV Mitarbeiter*in telefonisch bei Ihnen zur Terminvereinbarung für das Gutachten. Das Gutachten findet vor Ihrer Haustüre statt. Der/Die TÜV Gutachter*in kommt einen Tag vor der Abholung durch unseren Dienstleister Carmago zu Ihnen.
Das Fahrzeug darf nach der Begutachtung nicht mehr bewegt werden. Am Folgetag wird Ihr Fahrzeug abgeholt. Eine Abholung kostet pauschal 249 €.
Wie werden Mehr- und Minderkilometer abgerechnet?
Die Berechnungsgrundlage für Mehrkilometer können Sie Ihrem Vertrag bzw. dem Angebot entnehmen. In der Regel berechnen wir Mehrkilometer nach der folgenden Tabelle, falls nicht anders in Ihrem Vertrag angegeben:
- 0,19 €/km bis 2.500 Mehrkilometer (gilt für Fahrzeuge unter 250 PS)
- 0,29 €/km ab 2.500 Mehrkilometer (gilt für Fahrzeuge unter 250 PS)
- 0,29 €/km ab 2.500 Mehrkilometer (gilt für Fahrzeuge ab 251 PS)
- 0,39 €/km bis 2.500 Mehrkilometer (gilt für Fahrzeuge ab 251 PS)
Sollte das gebuchte Kilometerkontingent um 4.000 Mehrkilometer überschritten werden, so sind alle anstehenden Inspektionen sowie dadurch verursachte Schäden und Kosten von der/dem Vertragspartner*in zu tragen. Minderkilometer werden nicht ausgezahlt oder erstattet.
Das gebuchte Kilometerkontingent startet mit dem Ausgang des Fahrzeuges ab einem Auslieferungslager bei optional gebuchter Abholung, die mit einmalig 249 € pro Strecke in Rechnung gestellt wird.
Allgemein
Was ist das eazymobility AutoAbo?
Beim AutoAbo wählen Sie einfach online Ihr Wunschmodell aus und können direkt ohne Anzahlung, Schlussrate oder Startgebühr bestellen. Die monatlichen Raten beinhalten Werksfracht, Zulassung, Wartung, jahreszeitgerechte Bereifung, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung (Teil-, Vollkasko- und Haftpflichtversicherung).
Treibstoff/Strom und Betriebsstoffe wie z.B. AdBlue, Motoröl, Scheibenwasser und Kühlflüssigkeit sind nicht über die Monatsrate abgedeckt. Passend zu Ihrer aktuellen Lebenssituation stehen verschiedene Modelle zur Verfügung. Das ganze ohne lange Vertragsbindung und ohne automatische Verlängerung. Sie haben die volle Kontrolle und sind komplett flexibel.
Was ist die youngDriver-Option?
Mit der youngDriver-Option können alle Personen ab 18 Jahren ein Abo Fahrzeug fahren! Das ist vor allem auch für Eltern interessant, die Ihre Kinder unter 21 Jahren fahren lassen wollen. Dafür muss bei der Bestellung lediglich diese Option hinzugefügt werden und schon kann es losgehen. Nachträglich kann diese Option leider nicht hinzugebucht werden.
Die Zubuchung ist bei nahezu allen Fahrzeugen bis 200 PS ohne Anzahlung und ohne Aufpreis möglich. Das Fahrzeug ist rundum vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 750 €.
Haben die Autos eine Umweltplakette?
Ja, alle Fahrzeuge sind mit einer grünen Umweltplakette versehen.
Welche Art von Fahrzeugen bietet eazymobility AutoAbo an?
Alle angebotenen Fahrzeuge sind Neuwagen oder Jungwagen im neuwertigen Zustand. Das Fahrzeug wird zugelassen und verkehrsbereit zur Verfügung gestellt. Die gebuchte Ausstattung ist eine Sollausstattung. Die Auslieferung kann mit einer höherwertigen Ausstattung erfolgen – ohne Aufpreis.
Sind Schadenfreiheitsklassen relevant?
Ihre eigenen Schadenfreiheitsklassen können beim AutoAbo nicht berücksichtigt werden.
Auf wen wird das Fahrzeug zugelassen?
Das Fahrzeug wird auf uns als Fahrzeuggeber zugelassen.
Wie werden Mehr- und Minderkilometer abgerechnet?
Die Berechnungsgrundlage für Mehrkilometer können Sie Ihrem Vertrag bzw. dem Angebot entnehmen. In der Regel berechnen wir Mehrkilometer nach der folgenden Tabelle, falls nicht anders in Ihrem Vertrag angegeben wurde:
- 0,19 €/km bis 2.500 Mehrkilometer (gilt für Fahrzeuge unter 250 PS)
- 0,29 €/km ab 2.500 Mehrkilometer (gilt für Fahrzeuge unter 250 PS)
- 0,29 €/km bis 2.500 Mehrkilometer (gilt für Fahrzeuge ab 251 PS)
- 0,39 €/km ab 2.500 Mehrkilometer (gilt für Fahrzeuge ab 251 PS)
Sollte das gebuchte Kilometerkontingent um 4.000 Mehrkilometer überschritten werden, so sind alle anstehenden Inspektionen, sowie dadurch verursachte Schäden und Kosten von der/dem Vertragspartner*in zu tragen.
Minderkilometer werden nicht ausgezahlt oder erstattet.
Das gebuchte Kilometerkontingent startet mit dem Ausgang des Fahrzeugs ab einem Auslieferungslager bei optional gebuchter Zustellung/ Abholung, die mit einmalig 249 € pro Strecke in Rechnung gestellt wird.
Kann ich frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen?
Nein, der frühzeitige Vertragsausstieg ist aufgrund der kurzen Laufzeit nicht möglich. Der Vertrag ist verbindlich.
Wird mein Elektro- oder Hybrid-Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen ausgeliefert?
Ja, Plug-In-Hybride und Elektrofahrzeuge werden mit einem E-Kennzeichen ausgeliefert.
Schaden
Wer leistet Pannenhilfe, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?
Ihr Auto springt nicht an oder fährt nicht mehr weiter? In einem solchen Schadensfall rufen Sie bitte die Hersteller Assistance für Ihre Schadensmeldung an. Für schnelle und einfache Hilfe bieten viele Fahrzeuge eine extra Taste bzw. einen Schalter, mit der Sie die Hersteller Assistance erreichen. Ansonsten finden Sie die Telefonnummer in den Bordpapieren. Eine andere Möglichkeit ist, die Nummer des jeweiligen Schadenservice bei der Auskunft zu erfragen oder im Internet zu suchen unter: Mobilitätsservice Hersteller.
Unser Tipp: Speichern Sie die Nummer in Ihrem Handy ab. So haben Sie sie direkt zur Hand, wenn Sie einen Schaden melden möchten.
Die Hersteller Assistance kümmert sich dann um alles Weitere, je nach Schaden z.B. um Notdienst, oder Pannenhilfe, oder Mobilitätsservice. Wichtig: Sollte Ihr Fahrzeug den Verkehr beeinträchtigen oder z.B. auf dem Standstreifen der Autobahn stehen, informieren Sie bitte auch die Polizei. Um das Thema Versicherung brauchen Sie sich bei einer Panne übrigens nicht zu kümmern.
Das Auto zeigt an, dass die regelmäßige Wartung fällig ist. Was muss ich tun?
Alle 30.000 Kilometer oder 12 Monate – in diesem Rhythmus sollten die meisten Fahrzeuge zum Check in die Werkstatt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit uns auf, sobald eine Inspektion fällig ist. Senden Sie einfach eine Mail an: wartung@fleetpool.de. Wir informieren Sie umgehend, zu welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug bringen können. Im Service-Paket sind z.B. eine eingehende Prüfung und der Ölwechsel enthalten. Die Kosten für die Wartung sind bei Ihrem Auto-Abo natürlich im Preis inbegriffen.
Was ist zu tun, wenn der TÜV fällig wird?
Neuwagen müssen nach 3 Jahren das erste Mal zum TÜV, danach ist die Prüfung alle 2 Jahre fällig. An der TÜV-Plakette können Sie ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung für Ihr Fahrzeug ansteht. Nehmen Sie einfach rechtzeitig Kontakt mit uns auf und schreiben Sie eine E-Mail an: wartung@fleetpool.de. Wir antworten Ihnen umgehend, an welche Werkstatt Sie sich für die Prüfung wenden können.
Beim Auto-Abo sind alle Kosten für Wartung bzw. Inspektion und TÜV im vorgesehenen Rhythmus inklusive. Für den Austausch von Verschleißteilen, die Beseitigung technischer Defekte und z.B. den Ölwechsel ist somit gesorgt. Das gibt Ihnen die Sicherheit, alle Kosten im Griff zu haben – Sie können entspannt mobil sein.
Was mache ich mit den Dokumenten vom TÜV?
Diese Dokumente legen Sie bitte unbedingt in Ihr Fahrzeug. Außerdem sollten Sie den TÜV-Bericht an wartung@fleetpool.de mailen. Er dient uns als Nachweis, dass Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung bestanden hat und Sie mit gültiger TÜV-Plakette unterwegs sind.
Wer zahlt die TÜV-Prüfung beim Auto-Abo von eazymobility?
Bei einer TÜV-Prüfung kommen keine Kosten auf Sie zu. Die Hauptuntersuchung ist beim Auto-Abo von eazymobility im Preis inbegriffen. Wichtig: Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr eazymobility Fahrzeug immer eine gültige TÜV-Plakette hat.
Was soll ich tun, wenn die Kontrollleuchte leuchtet?
Grundsätzlich gilt: Wenn eine rote Warnleuchte im Display erscheint, deutet dies auf eine Gefahr hin. Je nach Symbol sollten Sie Ihr Fahrzeug umgehend sicher abstellen und die Hersteller Assistance kontaktieren. Gelbe Kontrollleuchten melden, dass eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich ist. Details zu den einzelnen Symbolen finden Sie weiter unten.
Wichtig: Beim Leuchten oder Blinken von roten oder gelben Warnleuchten informieren Sie direkt die eazymobility Schadenabteilung unter wartung@fleetpool.de. Wir sagen Ihnen, in welcher Werkstatt Sie umgehend einen Termin vereinbaren können. Und natürlich unterstützen wir Sie auch mit unserem Service, wenn Sie Hilfe brauchen.
Die gängigen roten Warnleuchten im Überblick
- Batterie-Warnsymbol: Bitte begeben Sie sich direkt in die Werkstatt.
Dieses Warnsymbol weist auf ein größeres Problem hin. Bei elektrischer Servolenkung sollten Sie das Fahrzeug sogar schnellstmöglich abstellen, da es sich unter Umständen nur noch schwer lenken lässt. - Warnzeichen Ölkanne: Bitte reagieren Sie umgehend.
Bei zu niedrigem Öldruck droht ein Motorschaden. Überprüfen Sie daher den Ölstand an der nächsten Tankstelle und füllen Sie gegebenenfalls Öl nach. Außerdem kann ein anschließender Werkstatttermin notwendig sein. - Warnleuchte Thermometer im Wasser: Bitte halten Sie sofort an.
Der Motor ist überhitzt und muss sich abkühlen. Danach können Sie prüfen, ob Kühlmittel fehlt und gegebenenfalls nachfüllen. Ein anschließender Werkstattbesuch stellt sicher, dass das passende Kühlmittel-Konzentrat verwendet wurde und der Frostschutz gewährleistet ist. - Kontrollleuchte Anschnallzeichen: Sind alle Insassen angeschnallt?
Falls ja, kann auch eine schwere Einkaufstasche auf dem Sitz das Signal auslösen. Keine Panik also - und bitte verstauen Sie Taschen sicher im Fußraum oder Kofferraum. - Ausrufezeichen im Kreis: Bitte fahren Sie nicht weiter.
Diese Kontrollleuchte kann verschiedene Probleme melden, wie eine angezogene Handbremse oder ein Bremsversagen. Wenn das Symbol nach dem Lösen der Handbremse weiterhin leuchtet oder blinkt, kontaktieren Sie bitte sofort die Hersteller Assistance. - "P" in einem Kreis: Defekte oder angezogene Handbremse.
Dieses Symbol meldet je nach Hersteller eine angezogene Handbremse, eine geringe Haltekraft oder einen Defekt. Deshalb gilt auch hier: Wird das Symbol nach dem Lösen der Handbremse weiterhin angezeigt, bitten Sie bitte sofort die Hersteller Assistance um Hilfe.
Die wichtigsten gelben Warnleuchten im Überblick
- Auto mit gelber Schlangenlinie: Reduzieren Sie das Tempo wegen Schleudergefahr.
Bei diesem Signal ist das ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) aktiv, meist aufgrund nasser oder vereister Straßen. Verringern Sie unbedingt die Geschwindigkeit! - Kontrollleuchte Motorblock: Die Motorsteuerung macht Probleme.
Ob eine defekte Lambdasonde, ein Marderschaden oder erhöhter Schadstoffausstoß dahintersteckt: Das Problem sollte unbedingt in einer Werkstatt untersucht werden. - Gelbes Ausrufezeichen im platten Reifen: Bitte überprüfen Sie den Reifendruck.
Den Reifendruck sollten Sie an der nächsten Tankstelle prüfen. Möglicherweise ist ein Reifen beschädigt oder die Kalibrierung wurde vergessen. Die Bedienungsanleitung informiert Sie darüber, was genau in Bezug auf den Reifendruck zu tun ist. - Beifahrer-Airbag: Störung im Rückhaltesystem.
Der Beifahrerairbag ist abgeschaltet – oder nicht aktiv. Wenn Letzteres der Fall ist, hilft Ihnen die Werkstatt weiter. - Kreis mit gestrichelten Linien: Abgefahrene Bremsbeläge.
Weiterfahren ist möglich, allerdings sollten die Bremsbeläge zeitnah in einer Werkstatt erneuert werden. - Kugelkopf: Prüfen Sie die Verriegelung des Anhänger-Kugelkopfes.
Bitte klappen Sie den Anhänger-Kugelkopf erneut aus bzw. aus und setzen Sie erst nach Erlöschen des Signals einen Anhänger oder Fahrradträger für die Anhängekupplung an.
Weitere Kontrollleuchten, wichtige Informationen und spezielle Warnleuchten bei Elektroautos finden Sie im Bordbuch oder unter folgendem Link: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/ausstattung/kontrollleuchten-auto/
Wie verhalte ich mich nach einem Autounfall?
Das Wichtigste bei einem Unfall: Versuchen Sie, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die folgende Checkliste erklärt Ihnen Schritt für Schritt, was im Schadensfall zu tun ist.
- Halten Sie an einer möglichst sicheren Stelle an und sicheren Sie die Unfallstelle ab.
- Wenn Personen verletzt sind, leisten Sie unbedingt erste Hilfe.
- Verlassen Sie den Unfallort nicht.
- Um Hilfe zu rufen und den Unfall zu melden, wählen Sie: 110 für Schäden ohne Verletzte / 112 bei Unfällen mit Verletzten. Die Notrufnummer 112 gilt übrigens auch im Ausland, und zwar in allen EU-Ländern.
- Zur Beweissicherung machen Sie bitte Fotos vom Unfallgeschehen.
- Falls möglich, ist die Unfallstelle zu räumen.
- Notieren Sie die wichtigsten Daten des Unfallgegners (Personalien, Fahrzeug, Kennzeichen, etc.).
- Wenn die Polizei den Autounfall aufnimmt, machen Sie bitte alle notwendigen Angaben wie z.B. Ihren Namen. Sollte es Unklarheiten zum Unfallhergang oder zur Frage der Schuld geben, sollten Sie dazu keine Angaben machen. Auf keinen Fall dürfen Sie ein schriftliches Schuldanerkenntnis abgeben oder z.B. für eine Schadensbeseitigung eine Vorauszahlung leisten. Sonst kann es passieren, dass die Versicherung nicht mehr für den Schaden aufkommt.
- Wenn Ihr Fahrzeug fahrbereit ist, fahren Sie bitte vorsichtig und langsam nach Hause. Falls nein, fordern Sie über die Hersteller Assistance einen Abschleppwagen an. Dann wird Ihr Fahrzeug zum nächstmöglichen Vertragshändler gebracht.
- Bitte erstellen Sie umgehend eine Schadenmeldung in unserem System ergänzen. Dabei sollten Sie beachten: Alle Details sind wichtig.
- Warten Sie bitte auf weitere Anweisungen des Schadensmanagements. Wir kümmern uns um Ihren Schadensfall und melden uns umgehend bei Ihnen.
Wie verhalte ich mich nach einem Autounfall im Ausland?
Natürlich sind Sie mit Ihrem Auto-Abo auch bei einem Autounfall oder einer Autopanne in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Großbritannien und der Schweiz abgesichert. Beachten Sie dabei bitte Folgendes
- Jedes Land hat eine eigene Hersteller Assistance. Am besten suchen Sie die Telefonnummer schon vorher im Internet raus und speichern sie in Ihrem Handy ab.
- Der Service im Ausland entspricht oft nicht dem deutschen Standard, etwa bei der Pannenhilfe, beim Abschleppen oder bei der Überführung.
- Für z.B. Ihren persönlichen Aufenthalt oder Ihre Rückreise können Kosten entstehen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, vor Ihrem Auslandsaufenthalt einen entsprechenden Schutzbrief / Mobilitätsservice abzuschließen, zum Beispiel beim ADAC.
Bei einem Autounfall im Ausland wenden Sie sich bitte direkt an die Hersteller Assistance des Landes. Außerdem sollten Sie schnellstmöglich Ihre Schadensmeldung einreichen.
In welchem Fall habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen?
Ob wegen einer Inspektion oder Reparatur: Es kann immer mal vorkommen, dass ein Fahrzeug längerfristig in der Werkstatt bleiben muss. Um diese Zeit zu überbrücken, erhalten Sie kurzfristig einen Ersatzwagen. Dieser Service ist Teil Ihrer Mobilitätsgarantie bzw. Garantie bei eazymobility.
Einen Ersatz erhalten Sie übrigens auch nach einem nicht verschuldeten Unfall – solange Ihr Fahrzeug repariert wird. Dabei kommen für den Leihwagen keine Kosten auf Sie zu.
Was mache ich bei einer Reifenpanne?
Ein Reifen verliert Luft? Sie haben einen platten Reifen? Zu den möglichen Ursachen für eine solche Reifenpanne zählen insbesondere Verschleiß, Beschädigung und Druckverlust. In seltenen Fällen kann ein Reifen auch während der Fahrt platzen. Auf jeden Fall sollten Sie, wenn Ihr Fahrzeug unterwegs nicht mehr fahrbereit ist, auf dem Seitenstreifen halten. Das wichtigste Ziel ist, Sicherheitsrisiken und einen Verkehrsunfall zu vermeiden. Wenden Sie sich direkt an die Hersteller Assistance. Als ADAC-Mitglied können Sie auch den ADAC-Service kontaktieren.
Sollten Sie den Verschleiß der Reifen feststellen oder darauf hingewiesen werden, so erstellen Sie bitte eine Schadenmeldung unter dem folgenden Link unter Angabe des Kilometerstands und Übersendung eines Fotos des Reifenprofils mit einer 1 EURO Münze im Hauptprofil. Warten Sie auf weitere Anweisungen durch das Schadensmanagement.
Bei Druckverlust, einem platten Reifen oder einem Defekt durch Fremdkörper (vor allem spitze Gegenstand wie Nägel) suchen Sie einen Reifenpartner vor Ort auf. Direkt im Anschluss machen Sie bitte eine Schadenmeldung, und wir kümmern uns um alles Weitere inkl. Versicherung.
Wichtig: Bei einer Reifenreparatur oder einem Austausch von Reifen müssen immer gleichwertige Reifen montiert werden.
Was tue ich bei einem Autodiebstahl?
Es gibt viele Tipps, um sich vor einem Autodiebstahl zu schützen, doch gänzlich ausschließen lässt sich das Risiko kaum. Das Wichtigste ist, das Auto schnellstmöglich als gestohlen zu melden.
Als erstes erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Direkt danach melden Sie den Diebstahl in unserem System. Dabei sollten Sie unbedingt ein Foto aller Fahrzeugschlüssel mitsenden. Die Kfz-Versicherung prüft nämlich, ob alle Schlüssel vorhanden sind und kein grob fahrlässiges Handeln vorliegt – Voraussetzung, damit die Teilkasko den Schaden von mehreren Tausend Euro zahlt.
Grundsätzlich wartet die Kfz-Versicherung nach dem Diebstahl 30 Tage ab. Denn nicht selten finden z.B. Polizei oder Ordnungsamt gestohlen gemeldete Wagen, die von den Dieben irgendwo abgestellt worden sind. Während dieser Wartefrist von 30 Tagen müssen Sie Ihre Rate weiterhin zahlen. Natürlich versuchen wir bereits, Sie mobil zu halten. Bei einem gestohlenen Fahrzeug wird Ihr Vertrag beendet, und Sie können ein neues Auto-Abo abschließen.
Wie läuft eine Schadensmeldung bei eazymobility ab?
Sie hatten einen Steinschlag in der Scheibe? Sie haben einen Kratzer oder eine Beule am Fahrzeug festgestellt? Sie waren in einen Unfall verwickelt? Für jede Art von Schaden nutzen Sie bitte umgehend die Schadensmeldung, die Sie hier finden. Füllen Sie diese bitte sorgfältig aus – mit allen notwendigen Informationen z.B. zu Kennzeichen, Schadentag und Schadenhergang. Fügen Sie bitte auch aussagekräftiges Fotomaterial hinzu. Sie können Schadenbilder bis max. 15 MB hochladen.
Gut zu wissen:
- Beim Auto-Abo sind Sie dazu verpflichtet, Rückfragen zu Schäden zu beantworten und ggf. unseren Rechtsanwält*innen und Versicherungen Auskunft zu geben.
- Sie tragen die Verantwortung dafür, dass uns die Unfalldaten vorliegen und alle Rückfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Ist das nicht der Fall, können daraus Kosten entstehen, für die Sie in voller Höhe aufkommen müssen.
- Laut den gesetzlichen Vorgaben zur Schadenminderung sind Sie dazu verpflichtet, „unnötige“ Kosten zu vermeiden.
- Weisen Sie im Schriftverkehr mit Unfallgegner*innen bitte darauf hin, dass wir Eigentümer des Fahrzeugs sind.
Wie lange habe ich Zeit, um einen Schaden am abonnierten Auto zu melden?
Jeder Schaden ist umgehend über unsere Schadenmeldung zu melden, das können Sie auch in unseren AGB nachlesen. Falls Sie einen Schaden wie z.B. einen Kratzer übersehen haben, reichen Sie die Schadensmeldung bitte unverzüglich nach. Das gilt auch für Schäden, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wurden. Nicht gemeldete Schäden können nicht zur Versicherungsabrechnung gebracht werden.
Was tue ich bei einem Totalschaden des Autos?
Ein Totalschaden liegt unter zwei Bedingungen vor. Erstens, wenn das Auto nach einem Unfall nicht mehr Instand gesetzt werden kann, weil sich der Schaden schlichtweg nicht reparieren lässt. Oder zweitens, wenn die Reparaturkosten höher wären als der Wiederbeschaffungswert – das nennt man: wirtschaftlicher Totalschaden. Jetzt zahlt die Versicherung nicht mehr für die Reparatur. Die Entscheidung, ob ein Totalschaden vorliegt, treffen unsere Expert*innen. Sie berechnen alle eventuellen Kosten und ggf. auch den Restwert in Euro. Bei einem Totalschaden endet Ihr Vertrag zum Monatsende des Unfalldatums. Sie können direkt ein neues Auto-Abo abschließen. In der Zwischenzeit bemühen wir uns natürlich, Sie mobil zu halten, etwa mit einem Ersatzwagen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Auto-Abo von eazymobility?
Wie hoch der Betrag in der Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung ist, steht in Ihrem Vertrag. Bei der Teilkasko und der Vollkasko kann der Selbstbehalt unterschiedlich hoch ausfallen.
Ob ein Schaden in den Bereich Teilkasko oder Vollkasko fällt, richtet sich nach der Eingliederung des Schadens und ist in den deutschen Versicherungsbedingungen klar geregelt. Werden bei Schäden dazu falsche Angaben gemacht, kann dies von der Versicherung als Betrug geahndet werden. Dann sind die Kosten für den Schaden in voller Höhe selbst zu zahlen. Des Weiteren gilt die Selbstbeteiligung je Schadensereignis, sodass hier zwischen zwei unterschiedlichen Schäden der Kausalzusammenhang klar ersichtlich und durch Sie nachgewiesen werden muss. Wichtig: Die Selbstbeteiligung wird bei jedem selbstverursachten Schaden fällig. Die Berechnung erfolgt in den meisten Fällen nach vollständiger Schadensabwicklung - spätestens aber bei Abgabe des Fahrzeugs.
Wie wird die Wertminderung nach einem Unfall berechnet?
Wenn Sie schuldhaft einen Schaden am Fahrzeug verursacht haben, kommt es dadurch zu einem Wertverlust. Allein schon die Reparatur mindert den Wert des Autos, und nach einem Unfallschaden muss es als Unfallwagen deklariert werden. Zur Berechnung der Wertminderung dient ein Gutachten, und der ermittelte Wertverlust des Autos ist nicht über die Versicherung abgedeckt. Für die Wertminderung haben Sie aufzukommen, und sie wird Ihnen zusammen mit der Selbstbeteiligung berechnet. Nähere Informationen dazu finden Sie in den AGB.
Was soll ich tun, wenn ich einen der Autoschlüssel nicht mehr finde?
Ihnen fehlt der Autoschlüssel oder der Zweitschlüssel? Am besten suchen Sie erstmal gründlich und in aller Ruhe. Findet sich der Autoschlüssel dabei nicht, sollten Sie den Verlust umgehend bei der Polizei melden. Machen Sie außerdem eine Schadensmeldung.
Bei fehlenden Autoschlüsseln ist Ihr Fahrzeug so abzustellen, dass Dritte keinen Zugriff haben. Parken Sie es also z.B. in einer Garage oder auf einem abgeschlossenen Gelände. Wenn Sie solche Möglichkeiten nicht haben, lassen Sie den fehlenden Autoschlüssel oder Zweitschlüssel bitte umgehend bei einem Händler in deiner Nähe sperren. So kann niemand mehr den Schlüssel nutzen, um Ihr Fahrzeug zu starten. Weitere Anweisungen erhalten Sie umgehend durch unser Schadensmanagement.
Bei der Rückgabe Ihres Fahrzeugs werden fehlende Schlüssel im Protokoll erfasst, die Kosten werden Ihnen berechnet.
Was soll ich tun, wenn ich bei Übernahme nicht alle Teile erhalten habe?
Fehlt Zubehör bei der Übernahme, dann achten Sie bitte darauf, dass dies beim ausliefernden Händler/Standort dokumentiert wird. Danach melden Sie die entsprechenden Teile unter beratung@eazymobility.de.
Das Auto hatte bereits Schäden bei der Übergabe. Was kann ich tun?
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug bei der Übergabe nicht in einwandfreiem Zustand ist. Falls Schäden vorhanden sind, dokumentieren Sie sie bitte vor Abfahrt und lassen Sie sie vom ausliefernden Partner gegenzeichnen. Nutzen Sie für Ihre anschließende Schadensmeldung bitte folgenden Link:
Was muss ich bei der Fahrzeugrückgabe beachten?
Bei der Rückgabe erfasst ein/e Sachverständiger*in den Zustand des Fahrzeugs in einem Protokoll. Zeigen sich hierbei Schäden an dem Auto, sind Sie zu einer Schadensmeldung verpflichtet.
Die fristgerechte und ordnungsgemäße Schadensmeldung ist beim Auto-Abo eine generelle Voraussetzung, damit Sie je Schadenfall bzw. Schadenereignis nur bis zur Höhe deiner Selbstbeteiligung haften. Zudem müssen die weiteren Voraussetzungen gemäß unseren AGB erfüllt sein. Normale Gebrauchsspuren wie kleinere Steinschläge oder leichte Kratzer an der Oberfläche müssen nicht gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um eine vertragsgemäße Abnutzung. Zur Orientierung und Einordnung der Schäden schauen Sie auch in unseren Schadenkatalog.
Kann ich an meiner Rechnung erkennen, was Schäden und Gebrauchsspuren sind?
Am besten schauen Sie zunächst in unseren Schadenkatalog, den Sie hier finden: Downloads
Darin sind die verschiedenen Schadenmuster eindeutig beschreiben. Diesen Schadenkatalog nutzt auch der Sachverständige, der Ihr Fahrzeug bei der Rückgabe abschließend prüft. Das entsprechende Gutachten können Sie mit Angabe des amtlichen Kennzeichens anfordern unter beratung@eazymobility.de. Auch wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung haben, können Sie eine E-Mail an diese Adresse schreiben. Nennen Sie neben dem amtlichen Kennzeichen bitte auch die Rechnungsnummer und schildern Sie Ihr konkretes Anliegen. Dann können wir uns umgehend darum kümmern.